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Zinc, fer, vitamine C : comment lire l'étiquette d'un complément alimentaire en Suisse
21. Apr 20262 Min. Lesezeit

Zink, Eisen, Vitamin C: So lesen Sie die Etikette eines Nahrungsergänzungsmittels in der Schweiz

Sie halten eine Flasche Nahrungsergänzungsmittel in der Hand. Die Zutatenliste ist lang, Abkürzungen häufen sich und die Prozentangaben scheinen aus dem Nichts zu kommen. Wie findet man sich da zurecht? Hier ist ein praktischer Leitfaden zum Entschlüsseln eines Nahrungsergänzungsmittel-Etiketts nach Schweizer Standards – illustriert mit den Hymne-Formeln.

Der obligatorische Hinweis: "Nahrungsergänzungsmittel"

In der Schweiz muss jedes als Nahrungsergänzungsmittel verkaufte Produkt zwingend und gut sichtbar den Hinweis "Nahrungsergänzungsmittel" auf der Verpackung tragen. Dies ist eine Anforderung der VEV (Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel, SR 817.022.104).

Fehlt dieser Hinweis, entspricht das Produkt nicht den Schweizer Vorschriften – ein erstes Warnsignal.

Die Zutatenliste

Die Zutaten werden in absteigender Reihenfolge des Gewichts aufgeführt. Die erste Zutat ist also immer die am häufigsten in der Rezeptur enthaltene. Bei einem Flüssigextrakt wie Hercule finden Sie zuerst die Grundhilfsstoffe (z.B. Wasser, pflanzliches Glycerin), gefolgt von den aktiven Extrakten und Mikronährstoffen.

Die lateinischen Namen der funktionellen Pilze erscheinen oft in Klammern: Ganoderma lucidum (Reishi), Hericium erinaceus (Lion's Mane), Polyporus umbellatus (Polyporus), Agaricus subrufescens (Agaricus).

Nährwerte und Referenzzufuhr (RZ)

Für jeden enthaltenen Mikronährstoff gibt das Etikett in der Regel die Menge pro Portion und den Prozentsatz der Referenzzufuhr (RZ) an – früher als empfohlene Tagesdosis (ETD) bezeichnet.

Die RZ wird für einen gesunden Durchschnittserwachsenen festgelegt. Zum Beispiel:

  • RZ Vitamin C: 80 mg/Tag
  • RZ Zink: 10 mg/Tag
  • RZ Eisen: 14 mg/Tag
  • RZ Biotin: 50 µg/Tag
  • RZ Vitamin B6: 1,4 mg/Tag

Damit eine funktionale Angabe auf dem Etikett oder in der Markenkommunikation legal verwendet werden kann, muss das Produkt in der Regel mindestens 15 % der RZ pro Portion liefern.

Angaben: Was das Gesetz auf dem Etikett erlaubt

Eine Angabe ist jede Behauptung, die darauf hindeutet, dass ein Lebensmittel oder eine Zutat besondere Eigenschaften besitzt. In der Schweiz dürfen nur Angaben verwendet werden, die in der Positivliste der OALDal (Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln) aufgeführt sind.

Beispiele für gesetzlich zulässige Angaben, die Sie auf Hymne-Produkten finden können:

  • ✅ "Zink trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei"
  • ✅ "Vitamin C trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei"
  • ✅ "Eisen trägt zu einer normalen Bildung von roten Blutkörperchen bei"
  • ✅ "Biotin trägt zur Erhaltung normaler Haare bei"

Angaben, die auf einem Etikett zu vermeiden sind

Bestimmte Formulierungen sind Warnsignale:

  • ❌ "Stärkt Ihre Immunität" → nicht zulässige Angabe
  • ❌ "Reduziert Stress" → therapeutische Angabe, nicht zulässig
  • ❌ "Klinisch erwiesen" ohne Verweis auf eine veröffentlichte klinische Studie → irreführend
  • ❌ "Heilt", "behandelt", "beugt einer Krankheit vor" → für ein Nahrungsergänzungsmittel strengstens verboten

Dosierung und Warnhinweise

Das Etikett muss die empfohlene Tagesdosis und den Hinweis, dass diese Dosis nicht überschritten werden darf, angeben. Es muss auch darauf hinweisen, dass das Produkt ausserhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden sollte, und empfehlen, bei Schwangerschaft, Stillzeit oder medikamentöser Behandlung einen Arzt zu konsultieren.

Diese Hinweise sind kein Füllmaterial: Sie sind gemäss VEV vorgeschrieben und ein Zeichen für die Seriosität des Herstellers.

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